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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08 (https://dejure.org/2011,43957)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2011 - L 18 R 99/08 (https://dejure.org/2011,43957)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - L 18 R 99/08 (https://dejure.org/2011,43957)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Diese Tatsache stellt nach dem anzuwendenden generalisierenden Maßstab eine derart erhebliche Einschränkung der Teilnahme am Erwerbsleben dar, dass der Arbeitsmarkt trotz des ansonsten noch ausreichenden Leistungsvermögens für die Klägerin als verschlossen anzusehen ist (Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 15 ;BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az B 13 R 78/09 R mwN) und deshalb kraft Richterrechts ein Zustand voller Erwerbsminderung besteht.

    Etwas anderes gälte nur, wenn die Klägerin über einen Arbeitsplatz verfügte, der in ihr noch zumutbarer (Geh-)Entfernung läge oder die Beklagte ihr einen solchen Arbeitsplatz anböte (BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 15).

    Neben einer Änderung der persönlichen Situation der Versicherten könnte dies durch die erfolgreiche Durchführung einer vom Rentenversicherungsträger bewilligten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und/oder zur Teilhabe am Arbeitsleben geschehen (BSG, Urteil vom 17.5.1972, SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47; SozR 2200 § 1247 Nr. 53; BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 16).

    Die Wegeunfähigkeit des Versicherten wird weder dadurch behoben, dass ihm eine medizinische Maßnahme angeboten wird, die ihn in die Lage versetzen soll, wieder vollschichtig zu arbeiten, noch dadurch, dass ihm eine finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung eines Kfz zugesagt wird (BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 16).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt insbesondere keine ungewöhnliche Summierung von Leistungseinschränkungen vor, die die der Klägerin verbliebene Fähigkeit zu leichten Tätigkeiten so weitgehend (weiter) einschränkt, dass Zweifel aufkommen, ob es tatsächlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie noch ausreichend viele Tätigkeiten gibt (vgl dazu BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az B 13 R 78/09 R mwN).

    Diese Tatsache stellt nach dem anzuwendenden generalisierenden Maßstab eine derart erhebliche Einschränkung der Teilnahme am Erwerbsleben dar, dass der Arbeitsmarkt trotz des ansonsten noch ausreichenden Leistungsvermögens für die Klägerin als verschlossen anzusehen ist (Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 15 ;BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az B 13 R 78/09 R mwN) und deshalb kraft Richterrechts ein Zustand voller Erwerbsminderung besteht.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehört zur Erwerbsfähigkeit auch die ausreichende Fähigkeit, Arbeitsplätze aufzusuchen; demzufolge kann trotz eines noch für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts ausreichenden Leistungsvermögens volle Erwerbsminderung vorliegen, wenn Versicherte zwar an sich noch eine Beschäftigung von mindestens 6 Stunden arbeitstäglich ausüben können, ihnen aber der Arbeitsmarkt dadurch praktisch verschlossen ist, dass sie entsprechende Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können (vgl BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 47, 50, 53, 56; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 und Urteil vom 19. August 1997, Az 13 RJ 89/96; Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Diese Tatsache stellt nach dem anzuwendenden generalisierenden Maßstab eine derart erhebliche Einschränkung der Teilnahme am Erwerbsleben dar, dass der Arbeitsmarkt trotz des ansonsten noch ausreichenden Leistungsvermögens für die Klägerin als verschlossen anzusehen ist (Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG, Urteil vom 21.3.2006, Az B 5 RJ 51/04 R, juris-Rdnr 15 ;BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az B 13 R 78/09 R mwN) und deshalb kraft Richterrechts ein Zustand voller Erwerbsminderung besteht.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Eine Anrechnungszeit wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet dabei allerdings selbst bei fortbestehendem, aber ruhendem Arbeitsverhältnis spätestens drei Jahre nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (BSG, Urteil vom 25.2.2010, Az B 13 R 116/08 R in Fortführung von BSG, Urteil vom 25.2.2004, Az B 5 RJ 30/02 R = BSGE 92, 199ff = SozR 4-2600 § 43 Nr. 2; BSG, Urteil vom 17.2.2005, Az B 13 RJ 1/04, juris-Rdnr 14).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Senat berechtigt und verpflichtet, das (Fort-)Bestehen dieser Arbeitsunfähigkeit selbst festzustellen; einer erneuten ärztlichen Feststellung oder einer Feststellung durch die Krankenkasse bedarf es daneben nicht (BSG, Urteil vom 25.2.2010, Az B 13 R 116/08 R, juris-Rdnr 13 mwN; BSG, Urteil vom 25.2.2004, Az B 5 RJ 30/02 R, juris-Rdnr 18 ff).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Eine Anrechnungszeit wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet dabei allerdings selbst bei fortbestehendem, aber ruhendem Arbeitsverhältnis spätestens drei Jahre nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (BSG, Urteil vom 25.2.2010, Az B 13 R 116/08 R in Fortführung von BSG, Urteil vom 25.2.2004, Az B 5 RJ 30/02 R = BSGE 92, 199ff = SozR 4-2600 § 43 Nr. 2; BSG, Urteil vom 17.2.2005, Az B 13 RJ 1/04, juris-Rdnr 14).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Senat berechtigt und verpflichtet, das (Fort-)Bestehen dieser Arbeitsunfähigkeit selbst festzustellen; einer erneuten ärztlichen Feststellung oder einer Feststellung durch die Krankenkasse bedarf es daneben nicht (BSG, Urteil vom 25.2.2010, Az B 13 R 116/08 R, juris-Rdnr 13 mwN; BSG, Urteil vom 25.2.2004, Az B 5 RJ 30/02 R, juris-Rdnr 18 ff).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Der Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um (nicht mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegte) Anrechnungszeiten, § 43 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI. Anrechnungszeiten sind (auch) solche Zeiten, in denen Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind, § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für eine Anrechnungszeit hat denselben Inhalt wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (noch zum Recht der RVO: Großer Senat, Urteile vom 16.12.1981, Az GS 3/78 und GS 4/78; zum heutigen Recht: BSG, Urteil vom 17.2.2005, Az B 13 RJ 1/04).

    Eine Anrechnungszeit wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet dabei allerdings selbst bei fortbestehendem, aber ruhendem Arbeitsverhältnis spätestens drei Jahre nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (BSG, Urteil vom 25.2.2010, Az B 13 R 116/08 R in Fortführung von BSG, Urteil vom 25.2.2004, Az B 5 RJ 30/02 R = BSGE 92, 199ff = SozR 4-2600 § 43 Nr. 2; BSG, Urteil vom 17.2.2005, Az B 13 RJ 1/04, juris-Rdnr 14).

  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Denn nach dem Willen der Vertragsparteien sind nur die als Rechtsfrüchte aus dem Stammrecht auf Rente erwachsenden monatlichen Zahlungsansprüche (bzw. der "Nachzahlungsbetrag"), nicht aber das Rentenstammrecht selbst abgetreten (vgl BSG, Urteil vom 22.08.2002, Aktenzeichen (Az) B 13 RJ 19/02 R, juris-Rdnr 14; BSGE 48, 15ff = SozR 2200 § 119 Nr. 1).

    Damit besteht keine Veranlassung, den insoweit nach der Systematik des SGB V für 3 Jahre bestehenden Berufsschutz bei Bezug einer VAP-Rente zu relativieren (auch im Fall des BSG, Urteil vom 22.08.2002, Az B 13 RJ 19/02 R, bezog der Kläger unschädlich eine VAP-Rente).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Die Beklagte hat trotz Hinweises des Gerichts auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Problematik (BSG, Urteile vom 13.12.11, Az B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entgegen ihrer schriftsätzlichen Ankündigungen keine Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben (insbesondere keine Wegeunfähigkeit ausschließenden Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)) bewilligt, sondern solche nur (schriftsätzlich) in Aussicht gestellt.
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Ist in einer Ehe - wie hier - ein Ehegatte Eigentümer eines PKW, wird dieser nicht dem gemeinsamen Hausrat zugeordnet (BGH, NJW 1991, 1547, 1552).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
    Die Beklagte hat trotz Hinweises des Gerichts auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Problematik (BSG, Urteile vom 13.12.11, Az B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entgegen ihrer schriftsätzlichen Ankündigungen keine Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben (insbesondere keine Wegeunfähigkeit ausschließenden Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)) bewilligt, sondern solche nur (schriftsätzlich) in Aussicht gestellt.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

  • BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77

    Abtretung von Rentenansprüchen - Stammrecht - Zustellung von Bescheiden -

  • LSG Saarland, 28.11.2001 - L 2 KR 18/00

    Einstellung der Krankengeldzahlung ab Zahlung einer Versorgungsrente der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2002 - L 16 KR 70/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
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